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Für den Beginn der BKK-Mitgliedschaft gelten unterschiedliche Regelungen. Folgende Wege in Ihre BKK sind möglich:
Wenn Sie als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Deutsche Bank Gruppe noch Mitglied einer anderen gesetzlichen Krankenkasse sind, können Sie problemlos zur BKK wechseln. Die Mitgliedschaft kann grundsätzlich jederzeit zum Ende des übernächsten Monats gekündigt werden.
Bitte schicken Sie mir zu folgenden Themen weiter Informationen:
Wir haben Stimmen, Meinungen und Videos zum Thema Betriebskrankenkasse Deutsche Bank und gesetzliche Krankenkassen zusammengestellt. Du findest sie hier.
Für den Beginn der BKK-Mitgliedschaft gelten unterschiedliche Regelungen. Folgende Wege in Ihre BKK sind möglich:
Wenn Sie als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Deutsche Bank Gruppe noch Mitglied einer anderen gesetzlichen Krankenkasse sind, können Sie problemlos zur BKK wechseln. Die Mitgliedschaft kann grundsätzlich jederzeit zum Ende des übernächsten Monats gekündigt werden.
Beispiel:
Die Kündigung zum 31.12.2014 muss bis zum 31.10.2014 bei der bisherigen Krankenkasse eingehen.
Die bisherige Krankenkasse ist verpflichtet, eine Kündigungsbestätigung innerhalb von 14 Tagen auszustellen.
Diese Kündigungsbestätigung senden Sie dann mit der Anmeldung an die BKK.
Die Mitgliedschaft in der BKK beginnt dann am 01.01.2015. Wir informieren Ihren Arbeitgeber und senden Ihnen eine Bestätigung und eine Versichertenkarte.
Versicherte sind für mindestens 18 Monate an ihre neu gewählte Kasse gebunden. Die Bindungsfrist gilt nicht, wenn die Möglichkeit der beitragsfreien Familienversicherung besteht oder der Versicherte aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausscheidet.
Erhebt eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag, erhöht sie einen bereits existierenden Zusatzbeitrag oder mindert sie eine bereits festgelegte Prämie wird die 18-monatige Bindungsfrist aufgehoben und es gilt die "normale" Kündigungsfrist von zwei Monaten. Die Mitgliedschaft kann dann innerhalb von zwei Monaten nach Wirksamwerden der Erhöhung zum Ende des übernächsten Monats gekündigt werden.
Neu eingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutsche Bank Gruppe können sofort mit ihrem Beschäftigungsbeginn Mitglied bei uns werden. Allerdings müssen - mit Ausnahme der bisher familienversicherten Auszubildenden - die vorgenannten Kündigungsfristen eingehalten werden.
Ehepartner von BKK-Mitgliedern, die selbst eine Beschäftigung ausüben und noch Mitglied einer anderen gesetzlichen Krankenkasse sind, können die BKK der Deutschen Bank wählen. Ihre gesamte Familie erhält so unseren zuverlässigen Krankenversicherungsschutz aus einer Hand. Die Kündigungsfristen sind entsprechend denen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Bank.
Kinder, die bei der BKK familienversichert sind, können mit Beginn der Ausbildung weiterhin als eigenständiges Mitglied bei uns bleiben - egal in welchem Unternehmen sie arbeiten.
Wer für die BKK der Deutschen Bank ein neues Mitglied geworben hat, kann wählen: Entweder veranlassen Sie die Anpflanzung von Bäumen und engagieren sich für den Klimaschutz ODER Sie erhalten eine Prämie von 15,00 EUR. Der Versand des Zertifikats bzw. die Überweisung der Prämie erfolgt nach Beginn der neuen Mitgliedschaft. Zusätzlich verlosen wir zum Jahresende attraktive Preise. Wer also mehrere neue Kunden für die BKK wirbt, erhöht dadurch seine Chancen.
Wir beraten Sie gerne individuell und persönlich. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihren Kundenbetreuer aus dem Bereich Marketing.
Hier unser Online Antrag. Du Kannst Dir auch den Antrag als PDF runterladen.
Weitere Videos zum Thema Krankenkassen und Stimmen zur BKK findest Du hier.
15. Oktober 2014
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