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School´s out – Job is in

Die Schule ist geschafft! Wir gratulieren!

Jetzt ist es soweit, mit einer Berufsausbildung zu beginnen und endlich eigenes Geld zu verdienen. Mit dem Start ins Berufsleben werden wahrscheinlich einige Dinge auf Dich zukommen, über die Dur Dir bislang keine Gedanken machen musstest.

Zum Beispiel: Wie sieht‘s mit der Krankenversicherung aus? Bin ich weiter über meine Eltern versichert?

Wir helfen Dir, häufige Fragen zum Berufsstart zu beantworten und alles Wissenswerte über das Thema Krankenversicherung zu erfahren.

Natürlich sind wir Dir beim Berufsstart behilflich.

 

Haben Sie bereits ein eigenes Girokonto? Spätestens mit Berufsstart brauchen Sie eins. Ihr Ausbildungsbetrieb muss wissen: IBAN, BIC und Geldinstitut. Dann überweist Ihnen darauf Ihr Arbeitgeber Ihre Ausbildungsvergütung. Wenn Sie noch kein Girokonto haben, sollten Sie sich auf jeden Fall Angebote verschiedener Banken und Sparkassen geben lassen. Die meisten Institute bieten Sonderkonditionen für Auszubildende. Nachfragen lohnt sich also auf jeden Fall.

Ab sofort gibt es keine Lohnsteuerkarte in Papierform mehr. Wenn Sie ledig sind und erstmalig eine Ausbildung beginnen, brauchen Sie sich nicht mehr um die Beantragung einer Lohnsteuerkarte zu kümmern. Ihr Arbeitgeber kann die Steuerklasse 1 unterstellen, wenn Sie ihm Ihre Identifikationsnummer (wird Ihnen vom Bundeszentralamt für Steuern schriftlich mitgeteilt), Ihr Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit mitteilen. Gleichzeitig müssen Sie ihm schriftlich bestätigen, dass es sich um Ihr erstes Beschäftigungsverhältnis handelt.

Kommt die Steuerklasse 1 für Sie als Azubi nicht in Betracht, weil Sie z.B. eigene Kinder haben oder verheiratet sind, so können Sie beim zuständigen Finanzamt eine Ersatzbescheinigung für den Lohnsteuerabzug beantragen

Das Leben hat gewisse Risiken. Von Krankheit bis Arbeitslosigkeit. Kaum jemand hat die Mittel, sich umfassend gegen alles abzusichern. Aber keine Sorge. In Deutschland gibt es das System der Sozialversicherung, das die Risiken jedes Einzelnen absichert. Arbeitnehmer – von Auszubildenden bis hin zu Angestellten – und Arbeitgeber zahlen dazu ihren Beitrag und sorgen für eine Basisabsicherung. Um beteiligt zu werden, müssen Sie angemeldet werden. Dann bekommen Sie eine Versicherungsnummer und einen Ausweis. Ihre Berater der BARMER GEK beantragen gerne beides für Sie.

 

Haben Sie über das 17. Lebensjahr hinaus die Schule besucht? Wenn ja, lassen Sie sich diese Zeiten von Ihrer Schule bestätigen. Welche Schulen werden berücksichtigt? Fachschulausbildungen und Zeiten der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme werden für längstens 36 Monate bewertet. Für diese 36 Monate werden sogenannte Entgeltpunkte angesetzt, die sich später bei der Rente bemerkbar machen. Alle übrigen schulischen Ausbildungszeiten werden als unbewertete Anrechnungszeit für höchstens 8 Jahre gezählt. Das stellt sicher, dass keine großen rentenrechtlichen Lücken entstehen.

Nutzen Sie das Formular.

Schulzeitbescheinigung herunterladen (PDF, 213 KB) Hinweis: Dieses Dokument ist nicht barrierefrei.

Dieser Link öffnet sich in einem neuen Fenster.

Lassen Sie sich dieses einfach in Ihrem Schulsekretariat ausfüllen. Das ausgefüllte Formular geben Sie dann an die BARMER GEK. Wir stellen sicher, dass Ihnen Ihre Schulzeiten komplett angerechnet werden und Ihnen nichts verloren geht. Die Bescheinigung leiten wir an den Rentenversicherungsträger weiter.

 

Die Arbeitsschutzbestimmungen für Jugendliche in Deutschland sind klar geregelt. Sind Sie unter 18 Jahre alt, dürfen Sie nur beschäftigt werden, wenn Sie für den gewählten Beruf gesundheitlich geeignet sind. Der Ablauf ist ganz einfach: Sie werden bei Ihrem Hausarzt, beim Gesundheitsamt oder beim Betriebsarzt Ihres künftigen Arbeitgebers untersucht und erhalten eine ärztliche Bescheinigung. Die Bescheinigung müssen Sie dann Ihrem Arbeitgeber vorlegen.

 

Ihre Ausbildungsstelle liegt mehr als eine Stunde von Ihrem Wohnort entfernt? Sie überlegen deshalb, dorthin zu ziehen und eine eigene Wohnung zu mieten, wissen aber noch nicht, ob und wie Sie das finanzieren sollen? Dann sollten Sie rechtzeitig darüber nachdenken, Ausbildungsbeihilfe zu beantragen. Sie wird grundsätzlich als Zuschuss gewährt.

Die Höhe der Beihilfe ist von Alter, Familienstand und der Unterbringung (also der Miete, die für die neue Wohnung gezahlt werden muss) abhängig. Ihre eigene Ausbildungsvergütung wird angerechnet, das Einkommen Ihrer Eltern, Ihres Ehepartners oder Ihrer Ehepartnerin (falls Sie verheiratet sind), wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt. Gezahlt wird die Ausbildungsbeihilfe für die Dauer der Ausbildung. Stellen Sie den Antrag frühzeitig bei der dafür zuständigen Stelle der Agentur für Arbeit. Übrigens: Sollten Sie keinen Anspruch auf Ausbildungsbeihilfe haben, haben Sie vielleicht eine Chance, Wohngeld zu bekommen.

 

Als Krankenkasse finden wir es natürlich klasse, wenn Sie sich bewegen, um dadurch fit zu bleiben. Manches lässt sich aber einfacher mit einem Bus oder einer Straßenbahn erreichen. Unser Tipp: Als Auszubildender oder Auszubildende können Sie unter Umständen besondere Angebote Ihres örtlichen Nahverkehrsunternehmens nutzen. Das spart Geld und schafft Reserven für Dinge, die Spaß machen. Fragen Sie uns. Wir nennen Ihnen gerne Ihren Ansprechpartner beim Verkehrsunternehmen in Ihrer Region.

 

Sie sind noch keine 18 Jahre alt? Sie haben das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet, sind nicht verheiratet und starten jetzt mit einer Berufsausbildung? Dann haben Ihre Eltern unter Umständen noch Anspruch auf Kindergeld. Es beträgt zurzeit:

1. und 2. Kind 184 Euro

3. Kind 190 Euro

ab 4. Kind 215 Euro

Es lohnt sich also, zu prüfen, ob Ansprüche bestehen. Für das Kindergeld sind die Familienkassen zuständig. Die Familienkassen sind der Agentur für Arbeit zugeordnet. Wenn Sie die Adresse der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit brauchen, einfach bei der BARMER GEK nachfragen.

 

Je früher, desto besser. Mit Beginn der Ausbildung haben Sie unter Umständen einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Das sind finanzielle Leistungen, die der Ausbildungsbetrieb zusätzlich zur Ausbildungsvergütung für Sie erbringt. Er zahlt Ihnen also zum Beispiel monatlich vermögenswirksame Leistungen, falls ein Tarifvertrag das vorsieht. Es gibt natürlich auch Arbeitgeber, die das freiwillig tun.

Voraussetzung für die Gewährung von vermögenswirksamen Leistungen ist, dass die Beträge nach den Vorschriften des Vermögensbildungsgesetzes angelegt werden. Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber, Ihrer Bank oder Ihrer Sparkasse. Dort berät man Sie über die verschiedenen Anlagemöglichkeiten. Wichtig ist, dass diese zu Ihren persönlichen Zielen, Wünschen und Bedürfnissen passen.

 

Im Falle einer Krankheit sind Sie als Azubi nicht mehr über Ihre Eltern versichert. Sie müssen sich also rechtzeitig selbst versichern. Das können Sie am besten bei uns! Die BARMER GEK bietet Ihnen umfangreiche Leistungen. Und mit Ihrer Krankenversicherung bei uns genießen Sie automatisch Versicherungsschutz für Rente, Pflege, Arbeitslosigkeit und Unfall. Füllen Sie Ihre Beitrittserklärung doch gleich online aus. Mit Beginn der Ausbildung benötigt Ihr Arbeitgeber eine Mitgliedsbescheinigung der gewählten Krankenkasse. Die erhalten Sie bei uns sofort!

 

Es kann immer was passieren - Krankheit oder Unfall. Trotzdem muss dann das Leben weitergehen. Auch, wenn Sie vielleicht berufsunfähig sein sollten. Erst nach fünf Jahren im Job haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine so genannte Erwerbsminderungsrente. Unsere Empfehlung: Sorgen Sie vor. Durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die Ihnen im Fall der Fälle eine monatliche Rente zahlt.

 

Fragen Sie Ihre Eltern, ob sie privathaftpflichtversichert sind. Wenn ja, sind Sie bis zum Ende Ihrer ersten Ausbildung (oder auch erstem Studium) über sie mitversichert. Wenn nicht, empfehlen wir, sofort Angebote einzuholen, zu vergleichen und sich für eine private Haftpflichtversicherung zu entscheiden. Denn sie ist eine der wichtigsten Versicherungen. Achtung: Auch wenn Sie bei den Eltern mitversichert sein sollten, gilt: Mit Beginn einer zweiten Ausbildung müssen Sie auf jeden Fall eine eigene Privathaftpflichtversicherung abschließen.